Kurz vor Weihnachten letzten Jahres berichteten die Medien über die Verurteilung eines sehr alten Menschen: Die 97-jährige Irmgard F. wurde für schuldig befunden, im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig, wo sie von 1943 an als Sekretärin des Lagerleiters arbeitete, Beihilfe zum Mord von 10.500 Menschen geleistet zu haben. Sie bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung. Eine Frage ging jedoch im Trubel des Nachrichtengeschäfts unter: Warum erst jetzt? Warum dauerte es über 70 Jahre, bis es die deutsche Justiz schaffte, die Mithelfer des organisierten Massenmords für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen? Eine sehr klare und auch für Nichtjuristen verständliche Aufklärung liefert ein Dokumentarfilm, der zwei andere Stutthof-Prozesse begleitete. Das Regisseurinnen-Trio Sabine Lamby, Cornelia Partmann und Isabel Gathof bringt Licht ins Dunkel, ohne Wut, bewundernswert sachlich und zugleich sehr berührend.
Entsetzliche Willkür
Judith Meisel, eine gepflegte alte Dame, lebt seit langem in den USA. Dort besuchen sie deutsche Kriminalbeamte, um sich aus erster Hand schildern zu lassen, wie es im Konzentrationslager Stutthof zuging, wohin Judith als junges Mädchen mit ihrer Mutter, die dort ermordet wurde, verschleppt wurde. Besonders eine Begebenheit hat sich in ihr Gedächtnis eingebrannt, nicht einmal die lebensbedrohlichste. „Ich hatte immer so schönes glänzendes Haar“, erzählt sie mit brechender Stimme. Zwei Offiziere sahen das und einer sagte zum andern. „Solches Haar hätte meine Tochter gerne. Ich werde es ihr herausreißen für die Puppe meiner Tochter“. Wohlgemerkt: Nicht abschneiden, sondern mit entsetzlicher Grausamkeit herausreißen. Jahrelang wuchsen die Haare nicht nach.
Judith Meisel und Roza Bloch aus Israel sind Nebenklägerinnen in zwei Stutthof-Prozessen, der eine gegen den Wachmann Johann R. und der andere gegen den Wachmann Bruno D. Die Gespräche mit ihnen machen deutlicher als alles andere, warum auch diese späten Prozesse so wichtig sind, selbst wenn die über 90-jährigen Täter ihre Strafen aufgrund von Bewährung nicht antreten müssen und zuvor 70 Jahre ein unbehelligtes Leben führten. Die Prozesse bringen eine überfällige, lang ersehnte Gerechtigkeit. Sie stellen klar, dass sich niemand hinter der Ausrede verstecken darf, er sei nur ein Rädchen im Getriebe der Mordmaschinerie gewesen und habe sowieso von allem nichts gewusst. Damit kamen die Täter, denen man keine direkte Mordbeteiligung nachweisen konnte, etwa 60 Jahre lang durch. Jetzt, nachdem sich die Rechtsprechung geändert hat, nicht mehr.
Was ist da passiert innerhalb der Justiz? In geschickten Montagen, die die individuellen Schicksale mit einer Art populärjuristischen Lehrstunde parallelführen, zeichnen die Regisseurinnen den grundlegenden Paradigmenwechsel nach. Grob gesagt geht es um die Frage: Kann man diejenigen, die den Betrieb eines KZs ermöglichten, sei es als Sekretärinnen, Buchhalter oder Wachleute, für die Morde und die versuchten Morde an den Überlebenden belangen, einfach deshalb, weil ohne ihre Mithilfe die Tötungsmaschinerie nicht funktionieren konnte? Oder muss man ihnen die Beihilfe zu einem ganz konkreten Mord am Tag x durch den Täter y nachweisen?
Also: Anklage ohne individuellen Schuldbeweis oder Anklage mit individuellem Schuldbeweis? Der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer vertrat 1963 in den berühmten Auschwitz-Prozessen erstmals die „Rädchen“-Theorie, dass es keinen individuellen Tatnachweis brauche, wenn jemand in den Vernichtungslagern tätig war. Aber obwohl es in den Auschwitz-Prozessen sechs Verurteilungen zu lebenslangem Zuchthaus gab, verneinte die Revisionsinstanz Bauers Ansicht. Der individuelle Schuldbeweis galt weiter. Sonst hätte man in den 1960er und 1970er Jahren Zehntausende sogenannter „Mitläufer“ vor Gericht stellen müssen.
Herzblut ohne Furor
Zwischen 2013 und 2016 erfuhr Fritz Bauer eine bemerkenswerte filmische Würdigung. Gleich drei Spielfilme und zwei Dokumentationen befassten sich mit seinem Leben und Wirken. An einer der fiktionalen Auseinandersetzungen, nämlich Im Labyrinth des Schweigens (2014) von Giulio Ricciarelli waren Sabine Lamby und Cornelia Partmann als Produzentinnen beteiligt. Damals wurde der Grundstein für die Doku gelegt, bei der sie nun zusammen mit Isabel Gathof (Moritz Daniel Oppenheim, 2017) Regie führen. Die Frage, warum Bauers Ansichten erst so spät Nachfolger fanden, ließ sie nicht mehr los. Umso bemerkenswerter ist es, dass der Film trotz des Herzblutes, das in ihm steckt, das Publikum nicht mit Informationen überfrachtet oder mit pädagogischem Aufklärungsfuror nervt. Stattdessen verlässt er sich auf die nüchterne Art von Opfer-Anwälten oder Professorinnen. Und lässt das letzte Wort der Überlebenden Roza Bloch: „Ich bin glücklich, dass er schuldig gesprochen wurde. Das ist das Wichtigste“. Und nicht die (geringe) Strafe.
OT: „Fritz Bauers Erbe – Gerechtigkeit verjährt nicht“
Land: Deutschland
Jahr: 2021
Regie: Isabel Gathof, Sabine Lamby, Cornelia Partmann
Drehbuch: Isabel Gathof, Sabine Lamby, Cornelia Partmann
Musik: Matthias Vogt
Kamera: Nicolas Mussell, Alexander Beygang, Isabel Gathof, Anja Gerauer, Stefan Runge, Michael Shubitz, Leon Spanier
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